Drucken

Stellungnahme zur Nitratproblematik im Grundwasser in Sachsen-Anhalt

Gegenwärtig erreichen den BDEW und die Landesorganisationen zahlreiche Anfragen zur Nitratproblematik im Grundwasser. Speziell für das Land Sachsen-Anhalt erklären wir den Sachverhalt wie folgt.

In Sachsen-Anhalt gibt es – im Unterschied zu anderen Regionen in Deutschland – aktuell keine Grenzwertüberschreitungen bei den zentralen Wasserwerken. Die Messungen lassen auch im Zeitraum der letzten Jahre keinen Trend in Richtung einer Verschlechterung erkennen. Zwar gibt es auch in Sachsen-Anhalt Grundwasservorkommen, die eine hohe Nitratbelastung aufweisen. Diese Grundwasservorkommen werden jedoch nicht als Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung genutzt. Daher sind in Sachsen-Anhalt heute auch keine zusätzlichen und kostspieligen Gegenmaßnahmen erforderlich, die Einfluss auf die Trinkwasserpreise haben könnten. Nitrateliminierungsanlagen sind allerdings bei einigen dezentralen kleinen Wasserwerken erforderlich.

Während es in Sachsen-Anhalt also keine kritische Lage gibt, ist die Lage in einigen anderen Bundesländern aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) besorgniserregend. Das gilt beispielsweise für einige Regionen Niedersachsens, Westfalens oder Schleswig-Holstein.

Seit 1991 gilt die EU-Nitratrichtlinie mit einem Grenzwert von 50 mg pro Liter. Messungen zeigen jedoch, dass es seit Mitte der 2000er Jahre in bestimmten Regionen Deutschlands keine Verbesserungen mehr gegeben hat, sondern sich der Zustand des Grundwassers in einigen Regionen weiter verschlechtert. Brunnen müssen geschlossen oder neue gebaut werden. Versorger sind gezwungen, mehr belastetes mit unbelastetem Wasser zu mischen, um den gesetzlichen Grenzwert einzuhalten. In besonders belasteten Regionen müssen Wasserversorger an die Fernwasserversorgung angeschlossen werden – sofern diese verfügbar ist.

Falls in Zukunft diese herkömmlichen Maßnahmen der Trinkwasseraufbereitung nicht mehr greifen, müsste das Wasser mit teuren Spezialanlagen aufbereitet werden. Ein Gutachten hierzu hat der BDEW zu Beginn dieses Jahres veröffentlicht: In den betroffenen Regionen könnte das Trinkwasser demnach um bis zu 62 Prozent teurer werden. Es kann aber nicht sein, dass die Verbraucher für die Sünden der industriellen Landwirtschaft geradestehen müssen. Noch kann die Politik das Ruder herumreißen. Dafür müsste sie das Düngegesetz und die Düngeverordnung so verschärfen, dass die Nitratbelastung nachhaltig reduziert wird.

Die Düngeverordnung, die nach langem Ringen Anfang des Jahres verabschiedet wurde, wird das Problem aus Sicht des BDEW nicht lösen. Die Vorschriften der Stoffstrombilanz-Verordnung sind unserer Auffassung nach lückenhaft und erlauben zu viele Ausnahmen. Zum Beispiel sollen zunächst nur Großbetriebe verpflichtet werden, ihre Stoffstrombilanz offenzulegen. Somit wird sich bei 90 Prozent der Betriebe nicht kontrollieren lassen, wieviel Stickstoff tatsächlich in einen Hof hinein – und wieviel wieder hinausgeht. Zudem werden mögliche Bilanzierungsüberschüsse von bis zu 150 Kilogramm Gülle pro Jahr und Hektar weiter zulässig sein. Um einen Rückgang der Nitratwerte in den gefährdeten Gebieten zu erreichen, dürften es jedoch nicht mehr als 60 Kilogramm pro Jahr und Hektar sein. Davon sind wir meilenweit entfernt.

Daten aus der Gewässerüberwachung Sachsen-Anhalts sind auf der Homepage des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) unter folgendem Link eingestellt: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de/untersuchen-bewerten/monitoringergebnisse/.

Zu verweisen ist auch auf den ebenfalls auf der Homepage des LHW unter folgendem Link: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de/untersuchen-bewerten/berichte-veroeffentlichungen/ eingestellten Grundwassergütebericht Sachsen-Anhalt.

Suche