Die Landesinstallateurausschüsse Elektro Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben in Ihrer gemeinsamen Sitzung am 28. März 2023 die überarbeitete „Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks“ beschlossen. Sie ersetzt die Fassung vom 1. Januar 2022 und tritt am 1. April 2023 in Kraft.
Eine Anpassung erfolgte dabei nur im Punkt 4, in dem hinsichtlich der Verlängerung von Installateurausweisen auf die neue „Richtlinie zur Verlängerung der Gültigkeit von Installateurausweisen von Installationsunternehmen des Elektrotechniker-Handwerks zur Eintragung in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers“ verwiesen wird.
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