Die Landesinstallateurausschüsse Elektro Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 28. März 2023 die vollständige Umsetzung der überarbeiteten „Richtlinie zur Verlängerung der Gültigkeit von Installateurausweisen von Installationsunternehmen des Elektrotechniker-Handwerks zur Eintragung in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers“, die der Bundes-Installateurausschuss Elektro (BIA) am 1. Dezember 2022 verabschiedet hat, beschlossen. Diese Richtlinie ist in Mitteldeutschland ab 1.4.2023 gültig.
In der neuen Richtlinie werden Fortbildungsmaßnahmen der Elektrofachkraft des eingetragenen Installationsunternehmens als Voraussetzung für die Verlängerung des Installateurausweises benannt.
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