Die Bundesnetzagentur hat in einem Positionspapier bestätigt, dass die Verpflichtung zum Einbau von Erdungsanlagen in neuen Gebäude aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung erforderlich und folglich nicht missbräuchlich ist. Dennoch ergibt sich hinsichtlich einer Standardformulierung in den Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber Handlungsbedarf.
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