Der Bundes-Installateurausschuss Elektro (BIA) hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 die Aktualisierung der „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ beschlossen.
Die Grundsätze regeln die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrotechniker-Handwerk im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung nach § 13 Abs. 2 Satz 4 NAV und die Eintragung von Installationsunternehmen in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers.
Im Rahmen der Aktualisierung wurden insbesondere die Angaben zur Meisterprüfung unter Pkt. 2.2.2 und in der Anlage A präzisiert.
Die aktualisierten Grundsätze der Zusammenarbeit ersetzen die bisher gültige Fassung und gelten ab Januar 2025 (s. Link unten auf dieser Seite).