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LIA-Empfehlung Gas/Wasser Nr. 1/20 von Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Gemäß den „Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen“ vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom 1. April 2019 muss ein Installationsunternehmen gewisse Anforderungen erfüllen, um als Vertragsinstallationsunternehmen in ein Installateurverzeichnis eingetragen zu werden. Hierzu zählt gemäß Pkt. 4.3 der Richtlinie „eine ordnungsgemäß eingerichtete Werkstatt bzw. Werkstattwagen und ausreichende Werk- und Hilfswerkzeuge sowie Mess- und Prüfgeräte zu besitzen“. Die LIA von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben die Anforderungen an die Mindest-Ausstattung überarbeitet und vereinheitlicht. Die LIA-Empfehlungen Nr. 2/10, 3/10 und 1/11 wurden außer Kraft gesetzt. 

 

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