Die BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland hatte die Möglichkeit, zu den ergänzenden Vorschriften zur Düngeverordnung in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Rahmen der Verbändeanhörungen ihre Stellungnahmen abzugeben. Die Fragen zur Umsetzung des Düngerrechts erfahren auf Landesebene zur Zeit eine kontroverse Diskussion. Zu den generellen Kernforderungen des BDEW gehören folgende Punkte:
- Keine Verkleinerung der nitratgefährdeten Gebiete durch Modellierungen, Anerkennung von Messwerten als entscheidendes Kriterium
- Keine Ausnahme/Verkleinerung von gefährdeten Gebieten bei geringen Niederschlägen oder Sickerraten
- Keine Ausnahme für Aufzeichnungspflichten nach § 9 Düngeverordnung
Die entsprechenden länderspezifischen Positionierungen der BDEW-Hauptgeschäftsstelle stehen im Mitgliederbereich zur Verfügung.