Die BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland hatte die Möglichkeit eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf der Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung abzugeben. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz betreibt ein landesweites Messnetz, mit dem Daten zur Gewässergüte und Wassermenge erhoben und abgebildet werden. Da dessen Daten nicht flächendeckend vorhanden sind, sollen die Träger der öffentlichen Wasserversorgung durch die Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung verpflichtet werden, Grund- und Oberflächenwässer auf bestimmte Parameter zu untersuchen.
Die BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland unterstreicht die Zugehörigkeit wasserwirtschaftlicher Anlagen zur kritischen Infrastruktur und fordert die Berücksichtigung dieses Status bei der in der Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung geforderten Übermittlung der Anlagendokumentation. Weitere Kernforderungen der BDEW-Landesgruppe sind die Gleichbehandlung aller Gewässernutzer sowie die Anerkennung und Bewertung der mit dem zusätzlichen Untersuchungsaufwand verbundenen Kosten für die Träger der öffentlichen Wasserversorgung in Thüringen. Die BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland verweist auf die Stellungnahme der DVGW-Landesgruppe Mitteldeutschland, die im Rahmen der Verbändeanhörung in enger fachlicher Abstimmung mit der BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland erstellt wurde. Die gesamte Stellungnahme der BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland lesen BDEW-Mitglieder hier.