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Installateurverzeichnisse Strom: Grundsätze der Zusammenarbeit / neue Fassung ab Januar 2024 gültig

Der Bundes-Installateurausschuss Elektro (BIA) hat in seiner Sitzung am 30. November 2023 die Aktualisierung der „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ beschlossen.

Die Grundsätze regeln die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrotechniker-Handwerk im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung nach § 13 Abs. 2 Satz 4 NAV und die Eintragung von Installationsunternehmen in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers.

Im Rahmen der Aktualisierung wurden Inhalte der bisher bestehenden Dokumente „Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks“ sowie „Richtlinie zur Verlängerung der Installateurausweise“ in die Grundsätze der Zusammenarbeit überführt. Inhaltlich wurden insbesondere der Abschnitt 2.2 Eintragungsvoraussetzungen bzw. der Nachweis der fachlichen Qualifikation angepasst sowie der Abschnitt 2.3 um die Thematik der Wiedereintragung von Installationsunternehmen ergänzt.

Die aktualisierten Grundsätze der Zusammenarbeit ersetzen die bisher gültige Fassung und gelten ab Januar 2024 (s. Link unten auf dieser Seite).

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