Drucken

Verfahrensordnung Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz

Die Landesinstallateurausschüsse Elektro Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben in Ihrer gemeinsamen Sitzung am 18. Juni 2024 die Anpassung der Verfahrensordnung zum „Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz“ beschlossen. Sie ersetzt die Fassung vom 1. April 2023 und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

Es wurde insbesondere die Änderung der Muster-Verfahrensordnung 2024, die der Bundesinstallateurausschuss beschlossen hat, vollständig übernommen. Im Punkt 8 wurden die landesspezifischen Geschäftsstellen für die Prüfungsgremien ergänzt.

Ansprechpartner

Suche