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Verfahrensordnung: Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz

Die Landesinstallateurausschüsse Elektro Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben in Ihrer gemeinsamen Sitzung am 28. März 2023 die Anpassung der Verfahrensordnung zum „Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz““ beschlossen. Sie ersetzt die Fassung vom 1. Juli 2020 und tritt am 1. April 2023 in Kraft. 

Es wurden insbesondere die Änderung der Muster-Verfahrensordnung 2023, die der Bundesinstallateurausschuss beschlossen hat, vollständig übernommen. Betroffen ist der Punkt 6, in dem es jetzt heißt, dass der Sachkundenachweis wiederholt werden kann. Die Beschränkung auf eine dreimalige Wiederholung ist damit entfallen. 

Informationen siehe unten auf dieser Seite.

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