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Anhörung: Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Die BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland war dazu aufgerufen am Anhörungsverfahren zum ThürWindBeteilG teilzunehmen. Die Landesgruppe hat sich an dem Verfahren mit einer schriftlichen und einer mündlichen Stellungnahme beteiligt.
Der BDEW begrüßt die Möglichkeit der bundeseinheitlichen finanziellen kommunalen Beteiligung in Höhe von 0,2 Cent/kWh nach § 6 EEG oder der Bürgerenergiegesellschaften nach § 22b EEG 2023. Diese Form der kommunalen Beteiligung der Gemeinden vor Ort hat sich in der Praxis zu einem weit überwiegenden Teil etabliert.  
 
Darüber hinaus lehnt der BDEW verpflichtende Beteiligungsmodelle und Maßnahmen durch Landesrecht ab, die über die Beteiligungsmöglichkeiten des EEG hinausgehen.

Mitglieder finden die Stellungnahme hier.

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