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Vermiedene Netzentgelte – Differenzierte Betrachtung erforderlich

Die BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland führte seit Sommer 2016 zahlreiche Gespräche zur Zukunft der vermiedenen Netzentgelte mit den Staatskanzleien und Ministerien der Länder und weiteren politischen Vertretern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Grundlage hierfür war und ist die in den Gremien erarbeitete sachliche Argumentation samt Kompromisslinie für die weitere Ausgestaltung der vermiedenen Netzentgelte.

Mit dem Referentenentwurf eines Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) vom 2. Januar und dem Kabinettsentwurf vom 25. Januar 2017 wurden diese Aktivitäten noch einmal intensiviert, u. a. mit dem Schreiben an die Ministerpräsidenten und die für Energie zuständigen Minister/innen sowie dem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten in unseren Ländern (Mitglieder finden unten weitere Unterlagen zum Download).

Der Bundesrat wird sich am 10. März 2017 mit dem NEMoG-Entwurf befassen und eine Stellungnahme beschließen. Zur Vorbereitung haben der federführende Wirtschaftsausschuss, der Umweltausschuss und der Innenausschuss des Bundesrates in der letzten Woche über Länderpositionen und Änderungsempfehlungen beraten. Die Empfehlungen der Ausschüsse sind nicht eindeutig und verdeutlichen die unterschiedlichen Länderpositionen. Derzeit ist offen, welche der Empfehlungen eine Mehrheit im Plenum des Bundesrates finden werden.

Positiv ist, dass mehrere Anträge die vom BDEW geforderte Differenzierung zwischen volatilen und steuerbaren Einspeisern aufgreifen. Die Länder fordern eine schnellere Abschaffung der vNE für volatile Einspeiser und die grundsätzliche Beibehaltung der vNE für steuerbare Einspeiser.

Negativ ist zu bewerten, dass die Ausschüsse keine Änderungsempfehlungen zur rückwirkenden Umsetzung oder zum Herausrechnen der Kosten für Offshore-Netzanbindung und Erdkabelmehrkosten ausgesprochen haben. Derzeit bliebe es beim Einfrieren zum 1.1.2017 auf das Niveau 2015 und einer weiteren deutlichen Absenkung zum 1.1.2018.

Zudem hat die Mehrheit der Länder hat in den Ausschüssen empfohlen, die im BMWi-Referentenentwurf vorgesehene, aber nicht von der Bundesregierung beschlossene Verordnungsermächtigung für die Vereinheitlichung der Netzentgelte auf ÜNB-Ebene wieder in das NEMoG aufzunehmen.

Nach der Stellungnahme des Bundesrates wird die Bundesregierung eine Gegenäußerung hierzu abgeben. Anschließend startet das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag.

Mit einem Abschluss des Verfahrens und Inkrafttreten des Gesetzes ist erst in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen.

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