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Installateurverzeichnisse Strom: Grundsätze der Zusammenarbeit / neue Fassung ab Januar 2026 gültig

 

Der Bundes-Installateurausschuss Elektro (BIA) hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 die Aktualisierung der „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ beschlossen.

Die Grundsätze regeln die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrotechniker-Handwerk im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung nach § 13 Abs. 2 Satz 4 NAV und die Eintragung von Installationsunternehmen in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers.

Die aktualisierten Grundsätze der Zusammenarbeit ersetzen die bisher gültige Fassung und gelten ab Januar 2026 (s. Link unten auf dieser Seite).
 

 

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